Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energien

Teilplan - Erneuerbare Energien

Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 14 am 30. März 2020 ist der Sachliche Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 wirksam geworden.
Die Unterlagen zum TPEE 2019 finden Sie unten im Downloadbereich. Die Unterlagen für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain finden Sie auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMainÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Nach Auswertung der Stellungnahmen zum TPEE- Entwurf 2016 hatte die Regionalversammlung Südhessen (RVS) den TPEE 2019 am 14. Juni 2019 beschlossen. Mit Bescheid vom 12. Februar 2020 hat die Landesregierung den TPEE 2019 genehmigt.
Änderungen an den Vorrang- und Ausschlussgebieten zur Nutzung der Windenergie, die sich gegenüber dem Entwurf 2016 ergeben haben, sind im TPEE 2019 als unbeplante Flächen, sogenannte Weißflächen, enthalten. Diese unbeplanten Flächen sind weder Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie noch gehören sie zum Ausschlussraum. Das Änderungsverfahren für diese unbeplanten Flächen ist 2020 eingeleitet worden. Nach Auswertung der Stellungnahmen aus der Offenlage (13. Oktober 2020 bis 14. Dezember 2020) haben die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Vorlage zur Genehmigung der 1. Änderung des TPEE 2019 durch die Hessische Landesregierung am 2. Juli 2021 beziehungsweise 30. Juni 2021 beschlossen. Die Genehmigung erfolgte am 24. Januar 2022. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 9 am 28. Februar 2022 ist die 1. Änderung des TPEE 2019 wirksam geworden. Damit sind nun flächendeckend für die gesamte Planungsregion Südhessen Vorrang- und Ausschlussgebiete festgelegt.

Die Unterlagen zur 1. Änderung des TPEE 2019 finden Sie unter dem Menüpunkt „1. Änderung TPEE 2019“ auf der Homepage des Regierungspräsidiums DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster

Historie:
Der geltende Regionalplan Südhessen / Regionale Flächennutzungsplan 2010 trifft keine Aussagen zur Windenergienutzung. Daher werden im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie festgelegt. Außerhalb dieser Vorranggebiete ist die Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschlossen (Ausnahme: sogenannte Weißflächen, siehe oben). Außerdem ersetzt er die Festlegungen des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2010 zu den anderen erneuerbaren Energien Solarenergie, Bioenergie, Geothermie und Wasserkraft und enthält dazu neue planerische Grundsätze.
Am 13. Dezember 2013 hat die RVS den Entwurf (Regionalplan) / Vorentwurf (Regionaler Flächennutzungsplan) 2013 des TPEE einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt und die Einleitung des ersten Beteiligungsverfahrens beschlossen. Die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain hat am 18. Dezember 2013 die frühzeitige Beteiligung für den Vorentwurf des TPEE (Regionaler Flächennutzungsplan) im Verbandsgebiet beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach Hessischem Landesplanungsgesetz (HLPG) hat gleichzeitig mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden nach Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet des Regionalen Flächennutzungsplans vom 24. Februar 2014 bis zum 25. April 2014 stattgefunden.
Nach Bearbeitung der Einwendungen wurden der Regionalversammlung Südhessen sowie der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain der geänderte Entwurf des TPEE vorgelegt. Die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain haben in ihren Sitzungen am 16. Dezember 2016 beziehungsweise 14. Dezember 2016 die Änderung des Entwurfs und die Einleitung der (erneuten) öffentlichen Auslegung beschlossen. Diese fand vom 3. April bis zum 14. Juli 2017 statt.
Die dazu vorgebrachten Anregungen und Bedenken wurden erneut anhand der Kriterien des schlüssigen Plankonzeptes überprüft und der Regionalversammlung Südhessen sowie der Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain zur Beschlussfassung am 14. Juni 2019 beziehungsweise 19. Juni 2019 vorgelegt und von beiden Gremien zur Vorlage zur Genehmigung durch die Hessische Landesregierung beschlossen.
Entsprechend der Vorgaben des Landesentwicklungsplans sollen im TPEE Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie in einer Größenordnung von 2 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks festgelegt werden. Außerhalb dieser Vorranggebiete soll keine Windenergienutzung stattfinden.
Im Entwurf 2013 waren insgesamt 199 Windvorranggebiete, davon 28 im Regionalverbandsgebiet vorgesehen. Dies entsprach 2,8 Prozent (20.711 Hektar) des Regierungsbezirks Darmstadt.
Der Entwurf 2016 beinhaltete insgesamt 173 Windvorranggebiete, davon 29 im Bereich des Regionalverbandes. Sie umfassten Gebiete von insgesamt rund 15.000 Hektar und entsprachen somit 2 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks Darmstadt.

Der am 30. März 2020 wirksam gewordene TPEE - 2019 enthält insgesamt 121 Windvorranggebiete, davon 18 im Regionalverbandsgebiet. Damit wurden zunächst 1,4 Prozent des Regierungsbezirks Darmstadt (10.193 Hektar) der Windenergienutzung zur Verfügung gestellt. Nach der Durchführung des Planänderungsverfahrens für die noch unbeplanten Flächen (sogenannte Weißflächen) erhöht sich der Anteil der Windvorranggebiete auf 1,5 Prozent des Regierungsbezirks Darmstadt.
Die festgelegten Vorranggebiete liegen vor allem in den windhöffigen südhessischen Mittelgebirgslagen Odenwald, Spessart und Taunus. Dass im Regierungsbezirk Südhessen die Größenordnung von 2 Prozent unterschritten wird, begründet sich aus der hohen Siedlungsdichte, insbesondere im Ballungsraum Frankfurt, dem internationalen Flughafen Frankfurt mit seinen Einrichtungen zur Flugsicherung, der zu geringen Windhöffigkeit im südhessischen Ried und neuen Erkenntnissen aus vorgelegten Gutachten zu windkraftempfindlichen Vogel- und Fledermausarten.

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