© RPDA 10.03.2022 Lärmschutz Schulen und Kindertageseinrichtungen In Hessen werden Zuschüsse an Schulen und Kindertageseinrichtungen für zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen gewährt.
© Dezernat III 33.3 / RPDA 10.03.2022 Lärmschutz NORAH - Grundschulen Nach Prüfung der Ergebnisse der Lärmwirkungsstudie NORAH hat die Hessische Landesregierung entschieden, bestehende Defizite beim Schallschutz an Grundschulen zu beheben.
© Andrey Popov / Shutterstock 10.03.2022 Lärmschutz Ausnahme von Bauverboten Das Regierungspräsidium ist für die Zulassung von Ausnahmen von den Bauverboten im Lärmschutzbereich zuständig.
© lobpreis / Pixabay 10.03.2022 Lärmaktionsplanung Straßenverkehrslärm Der Lärmaktionsplan Hessen, Teilplan Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise, konzentriert sich auf die Betrachtung des Straßenverkehrslärms im Regierungsbezirk außerhalb der Ballungsräume.
© nick_photoarchive / Pixabay 10.03.2022 Lärmaktionsplanung Schienenverkehrslärm Für Schienenwege mit mehr als 30.000 Zugbewegungen/Jahr sind Lärmaktionspläne aufzustellen.
© Dezernat III 33.3 10.03.2022 Lärmaktionsplanung Ruhige Gebiete Im Sinne der Lärmvorsorge sollen ruhige Gebiete identifiziert und vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden.
© Dezernat III 33.3 / RPDA 10.03.2022 Lärmaktionsplanung Ballungsräume In den Ballungsräumen wird der Umgebungslärm betrachtet, welcher von Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie von Geländen von industriellen Tätigkeiten ausgeht.
© HLNUG 10.03.2022 Lärmaktionsplanung Umgebungslärmrichtlinie Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat Europäische Union ein Konzept festgelegt, den Umgebungslärm zu reduzieren und gesundheitsschädliche Auswirkungen zu verhindern