Ausbildung in der Altenpflegehilfe
In Hessen ist die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer staatlich geregelt.
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Zu den Aufgaben des Regierungspräsidiums Darmstadt gehören die staatliche Anerkennung und die Aufsicht über die hessischen Ausbildungseinrichtungen für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe.
Darüber hinaus ist die Behörde für die Prüfungsangelegenheiten in dieser Ausbildung zuständig.
Sie stellt die Prüfungszeugnisse, Berufserlaubnisurkunden und bei Bedarf Ersatzdokumente aus und entscheidetüber mögliche Ausbildungsverkürzungen sowie den Widerruf von Berufserlaubnisurkunden.