Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Kosten für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Hessinnen und Hessen konnten die Hilfen über das länderübergreifende Online-Portal der Kasse Hamburg beantragen. Das Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert die Bearbeitung der hessischen Anträge.