Techniker notiert Zählerstand einer Heizung

Härtefallhilfe Energiekosten

Onlineportal für Anträge zur Härtefallhilfe für Heizkosten

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Kosten für nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.

Hessinnen und Hessen konnten die Hilfen über das länderübergreifende Online-Portal der Kasse Hamburg beantragen. Das Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert die Bearbeitung der hessischen Anträge.

Hinweis

Bis zum 20. Oktober 2023 konnte ein Antrag auf Heizkostenhilfe gestellt werden. Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Seit kurzem ist daher auch die Hotline nicht mehr persönlich besetzt.

Die Bewilligungsstelle geht davon aus, bis Ende des Jahres alle eingegangen Anträge bearbeitet zu haben. Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen ab. Sollten Unterlagen fehlen, wird die Bewilligungsstelle auf Sie zukommen.

Bei Fragen zum fristgerechten Eingang Ihres Antrages oder bei sonstigen Anliegen können Sie eine E-Mail an die unten stehende Adresse senden.

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