Hessinnen und Hessen können die Hilfen über ein länderübergreifendes Portal beantragen. Das Regierungspräsidium Darmstadt koordiniert die Bearbeitung der hessischen Anträge.
Finanzielle Unterstützung für private Haushalte in Hessen, die 2022 nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle genutzt haben:
Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
Über einen Online-Rechner können Sie vorab ermitteln, ob Ihnen Härtefall-Hilfen zur Deckung der gestiegenen Energiekosten zustehen. Dieser Rechner dient lediglich Ihrer Information. Die tatsächliche Antragsprüfung findet nach Antragstellung statt.
Die Hilfen für Hessen können unkompliziert über ein zentrales Online-Portal der Kasse Hamburg beantragt werden.
Unternehmen (zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragsstellende bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse Hamburg beantragen.