Jungfeld mit neu angepflanzten Reben, die von Hüllen geschützt werden.

Rebenpflanzgut

Woran erkenne ich zertifiziertes Rebenpflanzgut?

Für den wirtschaftlichen Erfolg eines Weinbaubetriebes ist leistungsfähiges Rebenpflanzgut eine Voraussetzung. Die Investition einer Neuanlage von 20.000 bis 30.000 Euro und die erforderliche Standzeit der Anlage von 30 Jahren unterstreichen dies nachdrücklich.

Gemäß Gemeinschaftsrecht in der Europäischen Union darf nur anerkanntes Rebenpflanzgut in den Verkehr gebracht werden.

Anerkannt wird grundsätzlich in drei Kategorien:

  1. Basispflanzgut
  2. zertifiziertes Pflanzgut
  3. Standardpflanzgut

zu 1: „B“ = weißes Etikett , ist Vermehrungsgut, das nach den Grundsätzen systematischer Erhaltungszüchtung vom Züchter oder unter dessen Aufsicht gewonnen worden ist, das zur Erzeugung von Vermehrungsgut bestimmt und alsBasispflanzgutanerkannt ist.

zu 2:„Z“ = blaues Etikett, ist Vermehrungsgut, das unmittelbar aus anerkanntem Basispflanzgut erwachsen und alszertifiziertes Pflanzgutdient zur Erzeugung von Pflanzgut, welches zur Traubenproduktion bestimmt ist.

zu 3:„St“ = dunkelgelbes Etikett, ist Vermehrungsgut, dass sortenecht, sortenrein und alsStandardpflanzgutanerkannt ist. Der Vertrieb von Standardpflanzgut ist nur solange erlaubt, bis genügend Basis- und zertifiziertes Vermehrungsgut zur Deckung des Rebenbedarfes vorhanden ist.

weitere Etikettenfarben:

= weiß, mit violettem Diagonalstreifen, von links unten nach rechts oben Vorstufenpflanzgut
Auf dem Etikett finden sich dann die Angaben entsprechend dem Saatgutverkehrsgesetz und des Pflanzenpasses. Die Erläuterung zum Aufbau und zur Bedeutung finden Sie als Download unterRA-Etikettenbeschreibung.

Zuständige Stelle in Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat Weinbau, Eltville.

Im Rahmen der Rebenanerkennung werden die Vermehrungsanlagen und Rebschulen im Feld besichtigt und kontrolliert. Das gewonnene Edelreis und Unterlagen Material unterliegt ebenso einer Beschaffenheitsprüfung, wie auch dann die Pfropfreben.

Wie muss eine Pfropfrebe beschaffen sein:

  1. Länge 25 cm EG-Norm (vom Wurzelfuß bis Veredlungsstelle)
  2. Durchmesser Mindeststärke 6,5 höchstens 11,0 mm
  3. Rundum feste Verwachsung (geschlossener Kallusring)
  4. Junger Trieb muss in der Basis gut ausgereift sein
  5. Wurzelfuß muss mindestens drei Wurzeln aufweisen
  6. Wurzelstange muss frei von Verletzungen sein
  7. Bündel Pfropfreben 25 Stück
  8. Alle Bündel müssen durch ein Etikett (Kategorie =Farbe) gekennzeichnet und durch eine Plombe gesichert sein

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