Das Regierungspräsidium Darmstadt beaufsichtigt in fachlicher Hinsicht die nachgeordneten Behörden in Landkreisen und Städten, die für die Durchführung des EEWärmeGs zuständig sind.
Geothermie (oder auch Erdwärme genannt) lässt sich je nach der verwendeten Bohrtiefe unterscheiden in oberflächennahe Geothermie (bis 400m Bohrtiefe) und Tiefengeothermie.
Das Potenzial von Photovoltaik wird in Hessen derzeit mit etwa 16% des Stromverbrauchs abgeschätzt. Kleine Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern benötigen keine Genehmigung.
In Hessen betrug der Anteil der Stromeinspeisung aus Wasserkraft im Jahr 2009 ca. 1,2% . Hessen hat im Vergleich zu den süddeutschen Ländern kein besonders hohes Potenzial an Wasserkraft.
Um die diskutierten Windkraftpotenziale auszuschöpfen, müsste zu jeder derzeit bestehenden Windkraftanlage bis 2050 alle 2 Jahre eine weitere gleich große hinzu gebaut werden.