Luftverkehr
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Das Regierungspräsidium Darmstadt nimmt in der Funktion als Luftfahrtbehörde unter anderem folgende Aufgaben war:
Ausbildung, Prüfung und Lizenzierung von Luftfahrern
Genehmigung und Überwachung von Ausbildungsbetrieben für Flugausbildung (ATO) – Luftfahrerprüfungen - Erteilung, Verlängerung, Erneuerung und Entzug von rund 4.000 Lizenzen für Privatpiloten, Segelflugzeugpiloten, Leichtluftfahrzeugpiloten und Ballonfahrern
Flugplätze, Luftfahrtveranstaltungen, Außenstarts und -landungen
Genehmigung von Flugplätzen - Luftfahrtveranstaltungen - Landungen und Starts außerhalb von Flugplätzen
Sondernutzung des Luftraums
Erlaubnisse für Aufstiege von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Freiballonen, Modellflugzeugen und -raketen, Feuerwerkskörpern sowie für den Betrieb von Scheinwerfern (Skybeamer), Lasergeräten, Fesselballonen und Drachen- und Schirmdrachen, Kinderluftballonen und Himmelslaternen
Luftfahrthindernisse
Genehmigung von Luftfahrthindernissen innerhalb von Bauschutzbereichen an Flughäfen und Landeplätzen sowie außerhalb dieser Bereiche
Fluglärm und Luftaufsicht
Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden über Fluglärm - Geschäftsstelle der Kommissionen zur Abwehr des Fluglärms an den Verkehrslandeplätzen Frankfurt-Egelsbach und Reichelsheim (Wetterau) - Ausübung der überregionalen Luftaufsicht über alle Flugplätze (mit Ausnahme des Flughafens Frankfurt/Main)
Information gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) -siehe Downloads-