Wer in der Bundesrepublik Pferdewetten im Internet nach § 27 Abs. 2 GlüStV 2021 veranstalten und/oder vermitteln möchte, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Bundesweit zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist nach § 27p Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. §§ 4, 27 Abs. 2 GlüStV 2021 das Regierungspräsidium Darmstadt.
§ 27 Abs. 2 GlüStV 2021 setzt das Vorliegen einer Buchmacher- bzw. Totalisatorenerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz voraus.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat folgenden Anbietern eine Genehmigung nach § 27 Abs. 2 GlüStV 2021 erteilt:
- Berliner Trabrenn-Verein e.V.
- Bewerbergemeinschaft Tipwin
(Tipwin Ltd. sowie Yoobet GmbH) - IBA Entertainment Ltd.
- Jaxx GmbH
- NetXBetting Ltd.
- RaceBets International Gaming Ltd.
- Wettstar GmbH
Information für Anbieter von Pferdewetten im Internet:
Für die XML-Schnittstelle Argus gelten diese technischen AnforderungenÖffnet sich in einem neuen Fenster.