Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwendet die Bezeichnung Arbeitsmittel als Sammelbegriff für Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen. Auch die sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen (z.B. Tankstellen, Druckbehälter und Aufzüge) fallen unter diese Begriffsbestimmung.