Apotheken werden regelmäßig behördlich überwacht
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Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt Erlaubnisse zum Betrieb von Apotheken und überwacht die rund 1.500 hessischen Apotheken durch regelmäßige Inspektionen. Hierbei wird die Einhaltung der Vorschriften auf den Gebieten des Apothekenwesens, des Verkehrs mit Arzneimitteln und Betäubungsmitteln und der Heilmittelwerbung kontrolliert. Bei Verstößen erfolgen Maßnahmen der Gefahrenabwehr und des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts.
Besondere Tätigkeiten von Apotheken wie Versandhandel, Großhandel sowie Versorgung von Krankenhäusern, Rettungsdiensten und Heimen sind an weitergehende Voraussetzungen geknüpft und erfordern gesonderte Genehmigungen. Standard-Musterverträge zur Heim- oder Krankenhausversorgung sind bei den Apotheken-Fachverlagen erhältlich. Die Vorlage der Genehmigungsanträge kann per Mail erfolgen. Originalverträge müssen nicht mehr vorgelegt werden (Scan oder Kopie genügt).
Für standesrechtliche Angelegenheiten der Apotheker sowie Angelegenheiten der Dienstbereitschaft (Notdienst) ist die Landesapothekerkammer Hessen zuständig.
Die Downloads enthalten Informationen für Antragsteller und zu Fragen des laufenden Apothekenbetriebs.