Glücksspiel
Lotterien
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen für die Genehmigung von Lotterien nur in Form des Gewinnsparens nach Maßgabe des Hessischen Glücksspielgesetzes i. V. m. dem Glücksspielsstaatsvertrag, zuständig.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in Hessen für die Genehmigung von Lotterien nur in Form des Gewinnsparens nach Maßgabe des Hessischen Glücksspielgesetzes i. V. m. dem Glücksspielsstaatsvertrag, zuständig.