Gewerberecht
Makler, Bauträger
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Die Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes ist erlaubnispflichtig gemäß § 34c Gewerbeordnung.
Zuständig sind die Kreisausschüsse der Landkreise sowie die kreisfreien Städte.
Dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt die Fachaufsicht sowie die Klärung allgemeiner Rechtsfragen.