Versicherungsaufsicht über kleinere Vereine auf Gegenseitigkeit
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Das Regierungspräsidium Darmstadt ist hessenweit für die Aufsicht über die kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit zuständig. In diesem Bereich obliegen dem RP insbesondere folgende Aufgaben:
- Die Klärung der Frage, ob ein Unternehmen der Aufsicht unterliegt
- Die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb
- Die Genehmigung
- der Satzung und von Satzungsänderungen
- zur Änderung eines Geschäftsplanes
- von Bestandsübertragungen
- der Auflösung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit - Das Verlangen auf Änderung eines Geschäftsplanes
- Die Untersagung des Geschäftsbetriebes sowie
- Alle Maßnahmen, für die gesetzlich oder nach der Satzung eine aufsichtsbehördliche Genehmigung erforderlich sind
- Die Überwachung des gesamten Geschäftsbetriebes, insbesondere der Befolgung der gesetzlichen Vorschriften undder Einhaltung von Satzung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen
- Die Teilnahme an Sitzungen der Organe
- Prüfung der von den Versicherungsunternehmen einzureichenden internen Rechnungslegungsunterlagen nach der Verordnung über die interne Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
- Auswertung der Prüfberichte über den Geschäftsbetrieb und die Vermögensanlage
- Überwachung der Liquidation