Glücksspiel
Pferdewetten im Internet
Wer in der Bundesrepublik Pferdewetten im Internet veranstalten und/oder vermitteln möchte, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Bundesweit zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist nach § 27 Abs. 2 GlüStV das Regierungspräsidium Darmstadt.
§ 27 Abs. 2 GlüStV setzt zunächst das Vorliegen einer Buchmacher- bzw. Totalisatorenerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz voaus. Weitere Anforderungen an die Erlaubnis ergeben sich aus § 4 Abs. 5 GlüStV.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat folgenden Anbietern eine Genehmigung nach § 27 Abs. 2 GlüStV erteilt:
- Berliner Trabrenn-Verein e.V.
- Bewerbergemeinschaft Tipwin
(Tipwin Ltd. sowie Yoobet GmbH) - Cashpoint (Malta) Ltd.
- IBA Entertainment Ltd.
- Jaxx GmbH
- NetXBetting Ltd.
- RaceBets International Gaming Ltd.
- Wettstar GmbH
Information für Anbieter von Pferdewetten im Internet:
Für die XML-Schnittstelle Argus gelten diese technischen Anforderungen.