Fachaufsicht über die kommunalen Ordnungsbehörden
Das Dezernat I18 - Gefahrenabwehr und Ordnungsrecht - des Regierungspräsidiums Darmstadt nimmt die Aufgaben der Fachaufsichtsbehörde über die Ordnungsbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern wahr.
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In diesem Rahmen sind wir zuständig für Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich
- des Feiertagsgesetzes
- des Freiheitsentziehungsgesetzes
- des Friedhofs- und Bestattungsrechtes
- der Sperrzeitverordnung, auch für kreisübergreifenden Regelungen.