Anerkennung ausländischer Abschlüsse
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Staatliche Anerkennung im Ausland abgeschlossener Ausbildungen im Bereich der Pflegefachberufe
Das Regierungspräsidium Darmstadt – Dezernat II 24.2 - ist in Hessen für die staatliche Anerkennung folgender ausländischer Pflegefachberufe sowie die Weiterbildungen in diesen Pflegefachberufen zuständig:
- Altenpflegerin/Altenpfleger
- Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer
- Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer
Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Hessen hat oder zumindest der Beruf in Hessen ausgeübt werden soll. Für diese zuständigkeitsbegründenden Tatsachen werden glaubhafte Nachweise benötigt.
Umfangreiche Informationen zu den Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung in den einzelnen Berufen und Ländern, den erforderlichen Unterlagen sowie Formulare finden Sie als Download unter der Navigation „Länder Nicht-EU“ und „Länder EU + EWR“ (siehe Navigation linke Seite).
Kontakt für weitere Informationen: Pflegeberufe.Ausland@rpda.hessen.de
Ihren Antrag sowie die erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte an folgende Anschrift:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 24.2 – Pflege, Pflegefachberufe
64278 Darmstadt
Persönlich erreichen Sie das Dezernat II 24.2 in folgendem Dienstgebäude (nur nach vorheriger Terminvergabe):
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
(Öffentliche Verkehrsmittel: Haltestelle Luisenplatz)
Ihre Ansprechpartner/innen
Die Telefonnummern der für die jeweiligen Berufe und Länder zuständigen Ansprechpartner/innen finden Sieim Download „Ansprechpartner ausländische Abschlüsse“
(Telefonische Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr)
Informationen zu der Anerkennung von weiteren Gesundheitsfachberufen (z. B. Hebammen, Physiotherapeuten, Medizinisch-technische Assistenten) finden Sie hier.
In den vergangenen Jahren ist im Regierungspräsidium Darmstadt die Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse erheblich angestiegen. Die Behörde bittet um Verständnis, dass aufgrund des sich unvermindert fortsetzenden Anstiegs der Anträge mit längeren Bearbeitungszeiten gerechnet werden muss. Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, ist die telefonische Erreichbarkeit der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen derzeit eingeschränkt. |