Merkblätter und Formulare
Länder EU und EWR
Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für eine staatliche Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse (Länder EU + EWR) in Pflegefachberufen und zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung.
Merkblatt Altenpflege EU (PDF / 113.75 KB)
Merkblatt Altenpflegehilfe EU (PDF / 112.79 KB)
Merkblatt Kinderkrankenpflege EU (PDF / 114.82 KB)
Merkblatt Krankenpflege Estland (PDF / 137.45 KB)
Merkblatt Krankenpflege Kroatien (PDF / 141.16 KB)
Merkblatt Krankenpflege Lettland (PDF / 136.2 KB)
Merkblatt Krankenpflege Litauen (PDF / 140.86 KB)
Merkblatt Krankenpflege Polen (PDF / 138.54 KB)
Merkblatt Krankenpflege Rumänien (PDF / 138.65 KB)
Merkblatt Krankenpflege Slowenien (PDF / 137.68 KB)
Merkblatt Krankenpflege Slowakische Republik (PDF / 140.57 KB)
Merkblatt Krankenpflege Tschechische Republik (PDF / 138.92 KB)
Merkblatt Krankenpflege Weitere Länder EU+EWR (PDF / 370.62 KB)
Merkblatt Krankenpflegehilfe EU (PDF / 114.58 KB)
Merkblatt Weiterbildungen für die Pflege (PDF / 152.71 KB)
wichtige Hinweise
Die Antragstellung und Übersendung der Unterlagen kann nicht per E-Mail erfolgen. Bitte senden Sie die beglaubigten Kopien Ihrer Ausbildungsunterlagen auf dem Postweg zu.
Die Unterlagen sind grundsätzlich als beglaubigte Kopien (keine Farbkopien) vorzulegen, es sei denn, es ist bei den einzelnen Unterlagen vermerkt, dass unbeglaubigte Kopien ausreichend sind. Beglaubigen kann ein Notar oder die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung in Deutschland.
Die deutschen Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten und beeidigtem Übersetzer anzufertigen bzw. zu beglaubigen. Die Übersetzungen müssen vom Original oder beglaubigten Kopien angefertigt werden und dies ist vom Übersetzer zu bescheinigen. Übersetzungen, die von unbeglaubigten Fotokopien angefertigt wurden, können nicht akzeptiert werden.