Seit dem 01.06.2007 gilt das neue, europaweit einheitliche Chemikalienrecht REACH.
Abfälle im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG sind dabei von den stoffbezogenen Verpflichtungen der REACH-Verordnung ausgenommen.
Soweit jedoch aus Abfällen Wertstoffe zurückgewonnen und als Produkte vermarktet werden sollen, unterliegen diese als Stoffe, Zubereitungen und im Einzelfall auch als Erzeugnisse der REACH-Verordnung.
Das Dezernat IV/F 43.2 - Immissionsschutz - Chemie West, Chemikalienrecht des Regierungspräsidiums Darmstadt ist hessenweit für die Registrierungspflichten nach der REACH-Verordnung zuständig.
Nähere Informationen und Ansprechpartner zu REACH finden Sie über die nebenstehenden Links.