Naturschutz
Aufgaben der Behörde
Das Regierungspräsidium Darmstadt nimmt als Obere Naturschutzbehörde (ONB) folgende Schwerpunktaufgaben wahr:
- Auswahl, Sicherung und Betreuung der Natura-2000-Gebiete. Dazu gehören u. a. die Grunddatenerfassung und die Erstellung von Bewirtschaftungsplänen zur Festlegung der erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen. Ferner weist die (ONB) Natur- und Landschaftsschutzgebiete aus und veranlasst Maßnahmen zum Erhalt bedrohter heimischer Arten.
- Überwachung der internationalen Artenschutzbestimmungen (Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens). Die ONB ist Meldestelle für anzeigepflichtige Tierhaltungen und erteilt die erforderlichen EG-Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Arten und ihrer Produkte.
- Als zuständige Fachbehörde prüft die ONB die naturschutzrechtlichen und -fachlichen Belange in allen Verfahren, die beim Regierungspräsidium geführt werden (z. B. zur Genehmigung von Straßenbauprojekten, Bahntrassen, Abbauvorhaben, Windkraftanlagen oder Gewässerausbaumaßnahmen). Dazu gehören die Eingriffsregelung, die FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie artenschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen und verschiedene z. B. landschaftsschutzrechtliche Genehmigungen.
- Führung außerdem des hessischen Naturschutzinformationssystems NATUREG. Dieses elektronische Register enthält u. a. Daten über Biotop- und Artvorkommen und die Lage der naturschutzrechtlich gebundenen Flächen (z. B. Schutzgebiete und Kompensationsflächen). Öffentlich zugängliche Informationen und Karten sind über den NATUREG-Viewer im Internet für jedermann verfügbar.
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