• Direkt zum Kopf der Seite
  • Direkt zum Kopf der Seite
  • Direkt zum Inhalt
  • Direkt zum Fuß der Seite
  Logo Hessen-Marke - Hessisches Hoheitszeichen - Zur Startseite

Hessen - RP Darmstadt

  • hessen.de Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Symbol - Leichte Sprache
  • Symbol - Barrierefreiheit
  Logo Hessen-Marke - Hessisches Hoheitszeichen - Zur Startseite

Hessen - RP Darmstadt

  • Symbol - Suche Suche
  • Symbol - Medienraum Medienraum
  • Symbol - Themen A–Z A-Z Themen A–Z
  • Bekanntmachungen
  • Karriere
  • ZFEH
ZUM SEITENANFANG
Person wird ein Schlüssel übergeben
© George Rudy / Shutterstock

Gewerberecht

Makler, Bauträger

  • Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster
  • Logo -Drucken

Die Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes ist erlaubnispflichtig gemäß § 34c Gewerbeordnung.
Zuständig sind die Kreisausschüsse der Landkreise sowie die kreisfreien Städte.
Dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt die Fachaufsicht sowie die Klärung allgemeiner Rechtsfragen.

Kontakt

icon_kontakt

Herr Greimann

Telefon

+49 6151 12 8606

E-Mail

gewerbe@rpda.hessen.de

Fax

+49 611 32764 2125

Schlagworte zum Thema

  • Gewerberecht
ZUM SEITENANFANG
ZUM SEITENANFANG
Hessisches Hoheitszeichen

Hessen - Regierungspräsidium Darmstadt

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Barriere melden
  • Inhaltsübersicht
  • Kontakt

Externe Inhalte und Datenschutzhinweis

Schließen der Social Media Einstellungen