Die Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes ist erlaubnispflichtig gemäß § 34c Gewerbeordnung.
Zuständig sind die Kreisausschüsse der Landkreise sowie die kreisfreien Städte.
Dem Regierungspräsidium Darmstadt obliegt die Fachaufsicht sowie die Klärung allgemeiner Rechtsfragen.
![Makler Person wird ein Schlüssel übergeben](/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2022-03/makler_george_rudy_shutterstock_529076569.jpg?itok=JccnUdne)
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Gewerberecht