Blick aus dem Flugzeug auf die Tragfläche eines Flugzeuges mit einer untergehenden Sonne im Hintergrund

Luftaufsicht

Aufgabe des Regierungspräsidiums Darmstadt als Landesluftfahrtbehörde ist die Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Im Rahmen der überörtlichen Luftaufsicht werden in regelmäßigen Abständen die genehmigten Flugplätze sowie der dortige Verkehr überwacht.

Zusätzlich bestehen örtliche Luftaufsichtsstellen an den Verkehrslandeplätzen Frankfurt- Egelsbach (EDFE), Gelnhausen (EDFG) und Reichelsheim (Wetterau) (EDFB). An Landeplätzen und Segelfluggeländen werden durch die Flugplatzbetreibenden Betriebsleitungen eingesetzt.

 

Beschwerden über Fluglärm 

Entgegennahme und Prüfung von Beschwerden über Fluglärm mit Ausnahme des Flugbetriebs am Verkehrsflughafen Frankfurt Main obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt. Für eine erfolgversprechende Prüfung sind wichtige Angaben über den Vorfall (zum Beispiel Kennzeichen, Flugrichtung, Uhrzeit, Standort, eventuell Farbe und Typ) notwendig. Außerdem sind die Beschwerden zeitnah (innerhalb einer Woche) nach dem konkreten Flugereignis schriftlich einzureichen, weil die zur Beurteilung notwendigen Flugradardaten der Flugsicherung nur zeitlich begrenzt zur Verfügung stehen.

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