Bauhelm, Bauzeichnungen liegen neben Laptop auf dem Schreibtisch

Arbeitsschutz

In allen Bereichen der modernen Arbeitswelt treten physische oder psychische Belastungen auf, die durch einen präventiven Arbeitsschutz erkannt und reduziert oder vermieden werden können.

Während früher der direkte Schutz der Beschäftigten vor Unfällen sowie vor physikalischen und chemischen Belastungen als ausreichender Arbeitsschutz betrachtet wurde, fordern tiefgreifende Veränderungen der Arbeitswelt heute in vielen Branchen neue Wege des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Innovative Konzepte und Betreuungsformen entwickelt und realisiert seit 2009 die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA).

Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie wird von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern getragen. Ziel dieser Zusammenarbeit ist, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen präventiv ausgerichteten und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz zu verbessern und zu fördern. Umfassende Informationen zur „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie“ und den zugehörigen Arbeitsprogrammen finden Sie im GDA-Portal.

Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz sind in Hessen die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel. Die dortigen Arbeitsschutzdezernate führen die GDA-Arbeitsprogramme von staatlicher Seite durch. Die Koordination hat dabei das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI).

Formulare

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Stand: März 2020

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Stand: April 2019

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Stand: März 2020

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Stand: Juli 2020

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Stand: Juni 2021

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Stand: März 2020

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Darmstadt

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Darmstadt,
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald

zentrale Zuständigkeit für:
NiSG, NiSV, Fahrpersonalrecht, Sprengstoffrecht

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Frankfurt

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Frankfurt am Main, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

zentrale Zuständigkeit für:
Produkt- und Chemikaliensicherheit, Kündigungsverfahren

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Wiesbaden

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis

zentrale Zuständigkeit für:
Baubetriebe und Baustellen, Gesundheitseinrichtungen, Medizinprodukterecht