Aufgeschlagenes Buch mit Paragraphenzeichen

Aufsicht Sozialgesetzbuch

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) werden von den kreisfreien Städten und Landkreisen wahrgenommen. Bei den Organisationsformen wird zwischen Kommunalen Jobcentern (Optionskommunen) und gemeinsamen Einrichtungen unterschieden.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständige Fachaufsichtsbehörde über die kommunalen Jobcenter und gemeinsamen Einrichtungen seines Bezirks. Es überprüft die Recht- und Zweckmäßigkeit deren Handelns, indem es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nachgeht und verschiedenste Eingaben bearbeitet.

Kontakt

Servicestelle Grundsicherung für Arbeitsuchende

Standort Darmstadt

Swantje Sohn

Tel.: +49 6151 12 5705

E-Mail: Swantje.Sohn@rpda.hessen.de

 

Kinder- und Jugendhilfe

Die örtlichen Träger der Aufgaben nach dem SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch) sind die kreisfreien Städte und Landkreise. Die Aufgaben werden dort von den Jugendämtern wahrgenommen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständige Rechtsaufsichtsbehörde über die Jugendämter seines Bezirks. Es überprüft die Rechtmäßigkeit deren Handelns, indem es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nachgeht und verschiedenste Eingaben bearbeitet.
 

Kontakt

Servicestelle Kinder- und Jugendhilfe

Standort Darmstadt

Gisi Sator

Tel.: +49 6151 12 6835

E-Mail: Gisi.Sator@rpda.hessen.de

 

Eingliederungshilfe

Die örtlichen Eingliederungshilfeträger sind die kreisfreien Städte und Landkreise. Die Leistungen zur sozialen Teilhabe werden seit 1. Januar 2020 im Teil 2 des SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) geregelt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständige Fachaufsichtsbehörde über die örtlichen Eingliederungsträger seines Bezirks. Es überprüft die Recht- und Zweckmäßigkeit deren Handelns, indem es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nachgeht und verschiedenste Eingaben bearbeitet.

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Servicestelle Eingliederungshilfe

Standort Darmstadt

Heike Habold

Tel.: +49 6151 12 5704

E-Mail: Heike.Habold@rpda.hessen.de

Widerspruchsverfahren nach § 45 a SGB XI

Bei den Landkreisen und kreisfreien Städten kann nach § 45 a Abs. 1 Nr. 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) i.V. m. § 1 Nr. 12 a der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag beantragt werden. Gegen strittige Entscheidungen können die Antragstellenden innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen.

Im Widerspruchsverfahren entscheidet die Behörde, die den strittigen Verwaltungsakt erlassen hat, zunächst darüber, ob der Widerspruch begründet ist und diesem abgeholfen wird. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, wird dieser an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet, das dann gemäß § 85 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) den Widerspruchsbescheid erlässt

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Servicestelle Widerspruchsverfahren SGB XI

Standort Darmstadt

Heike Habold

Tel.: +49 6151 12 5704

E-Mail: Heike.Habold@rpda.hessen.de

Sozialhilfe nach dem SGB XII

Die Sozialhilfe stellt eine staatliche, bedarfsorientierte Sozialleistung dar, deren Aufgabe es ist, “den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde der Menschen entspricht“ (Paragraph 1 SGB XII). Gesetzliche Grundlage ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII).

Die örtlichen Träger der Aufgaben nach dem SGB XII sind die kreisfreien Städte und Landkreise. Die Aufgaben werden dort von den Sozialämtern wahrgenommen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt übt die Fach- und Rechtsaufsicht über die örtlichen Träger seines Bezirks bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SGB XII aus. Es überprüft die Recht- und Zweckmäßigkeit deren Handelns, indem es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nachgeht und verschiedenste Eingaben bearbeitet.

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Servicestelle Sozialhilfe nach dem SGB XII

Standort Darmstadt

Heike Habold

Tel.: +49 6151 12 5704

E-Mail: Heike.Habold@rpda.hessen.de

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