Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) werden von den kreisfreien Städten und Landkreisen wahrgenommen. Bei den Organisationsformen wird zwischen Kommunalen Jobcentern (Optionskommunen) und gemeinsamen Einrichtungen unterschieden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständige Fachaufsichtsbehörde über die kommunalen Jobcenter und gemeinsamen Einrichtungen seines Bezirks. Es überprüft die Recht- und Zweckmäßigkeit deren Handelns, indem es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nachgeht und verschiedenste Eingaben bearbeitet.