Wenn Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, an wen sie sich im Regierungspräsidium wenden sollen oder sie direkt die Regierungspräsidentin ansprechen, um Auskunft zu erhalten oder um Unterstützung zu erbitten, dann wird in der Regel die Bürgerbeauftragte in Abstimmung mit der Regierungspräsidentin tätig.
Die Bürgerbeauftragte ist zugleich die Persönliche Referentin der Regierungspräsidentin. Sie sorgt als kompetente Ansprechpartnerin für eine schnelle und inhaltlich sachgerechte Beantwortung und fungiert als Kontaktperson zur Behördenleitung. Zu Anfragen holt sie Auskünfte bei den fachlich verantwortlichen Dezernaten ein und bespricht aktuelle Vorgänge mit der Behördenleiterin.
Die Bürgerbeauftragte nimmt auch Anregungen und Beschwerden entgegen und sucht in Absprache mit den beteiligten Fachbereichen nach konstruktiven Lösungen.