Wenn Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, an wen sie sich im Regierungspräsidium wenden sollen oder sie direkt den Regierungspräsidenten ansprechen, um Auskunft zu erhalten oder um Unterstützung zu erbitten, dann wird in der Regel die Bürgerbeauftragte in Abstimmung mit dem Regierungspräsidenten tätig.
Die Bürgerbeauftragte ist zugleich die Persönliche Referentin des Regierungspräsidenten. Sie sorgt als kompetente Ansprechpartnerin für eine schnelle und inhaltlich sachgerechte Beantwortung und fungiert als Kontaktperson zur Behördenleitung. Zu Anfragen holt sie Auskünfte bei den fachlich verantwortlichen Dezernaten ein und bespricht aktuelle Vorgänge mit dem Behördenleiter.
Die Bürgerbeauftragte nimmt auch Anregungen und Beschwerden entgegen und sucht in Absprache mit den beteiligten Fachbereichen nach konstruktiven Lösungen.