Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und schreibt etwas in ein Heft

Beglaubigungen Apostillen

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BEGLAUBIGUNGEN/APOSTILLEN

 

Beglaubigung von Urkunden zur Vorlage im Ausland, Internationaler Urkundenverkehr (Apostille/Legalisation)

Im Ausland werden öffentliche deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie von der jeweiligen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) legalisiert, d.h. bestätigt sind. Bevor eine Legalisation möglich ist, müssen die Urkunden zuvor durch verschiedene deutsche Behörden beglaubigt werden.

Eine Reihe von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Für diese Länder genügt es, wenn die erforderliche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde - in Hessen sind dies die Regierungspräsidien -mit einer Apostille versehen wurde. Mit dieser Apostille wird die deutsche Urkunde direkt im Ausland anerkannt.

Wenn Sie Ihre Urkunden auf dem Schriftwege zur Beglaubigung vorlegen wollen, senden Sie diese an die Postanschrift.

Beachten Sie dabei bitte, dass für die Bearbeitung die Angabe Ihrer Anschrift und des Landes, für das Sie die Beglaubigung benötigen, zwingend erforderlich ist.

Kontakt

Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen

Postanschrift:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 21
Internationaler Urkundenverkehr / Beglaubigungsstelle
64278 Darmstadt

Das Servicebüro Beglaubigungen/Apostillen ist von Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 13 Uhr geöffnet.

Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.

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