Das Häftlingshilfegesetz und die Rehabilitierungsgesetze bilden die Grundlage für Entschädigungszahlen an Personen, die Opfer von rechtsstaatswidrigen Entscheidungen der DDR-Strafjustiz aus der Zeit vom 08.05.1945 bis 02.10.1990 wurden und denen durch Freiheitsentzug Nachteile entstanden sind.