Ziel des durch das Vergaberecht geregelten Öffentlichen Auftragswesens ist es, dem Gebot des Wettbewerbs und der Transparenz in den einzelnen Vergabeverfahren zu entsprechen. Gleichzeitig wird damit den beteiligten Unternehmen ihr Recht auf Nachprüfung von Verstößen gegen Vergabebestimmungen gewährleistet. Zuständige Nachprüfungsstellen sind für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte die Vergabekammern des Landes Hessen, für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte die VOB-Stelle/Vergabekompetenzstelle (VKS).
Infrastruktur