Für eine Vielzahl dieser Produkte, zu denen zum Beispiel Spielzeug, elektrische Haushaltsgeräte, sowie Maschinen und Chemikalien gehören, sind inzwischen sehr detaillierte, sicherheitsrelevante Beschaffenheitsanforderungen sowie Informations- und Kennzeichnungsverpflichtungen europaweit festgelegt.
Hersteller, Importeure, aber auch Händler sind verpflichtet, nur sichere und rechtskonform gekennzeichnete technische Arbeitsmittel und Produkte in Verkehr zu bringen. Die Regelungen zum Vertrieb und Handel richten sich vorrangig an diejenigen Personen, die gewerbsmäßig oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung tätig sind.
Der Schutz der Verbraucher vor gefährlichen technischen Produkten und gefährlichen Stoffen und Gemischen ist das oberste Ziel der Marktüberwachungsbehörden. Eine effiziente Marküberwachung in Deutschland erfolgt durch bundesweit koordinierte Marktüberwachungstätigkeit.