Mehrere Personen in Business-Kleidung, eine Frau spricht, die anderen hören zu

Gleichstellungsbeauftragte

Das Team der Gleichstellungsbeauftragten kümmert sich um die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Regierungspräsidium.

Wir arbeiten auf der Basis des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGLG). Für folgende Ziele des HGLG setzen wir uns ein:

  • die Herstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Chancengleichheit von Frauen und Männern,
  • die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer,
  • die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst

Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Durchführung dieses Gesetzes und Teile des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), soweit es um Benachteiligungen wegen des Geschlechts geht. Sie unterstützt die Behördenleitung bei der Umsetzung der oben genannten Ziele. Als Instrument dient ihr dazu unter anderem der Frauenförder- und Gleichstellungsplan.

So nimmt die Gleichstellungsbeauftragte unter anderem an Personalauswahlgesprächen teil, gibt Empfehlungen zur beruflichen Förderung von Frauen ab und regt Verbesserungen von Arbeitsbedingungen von Frauen an.

Wir sind weiterhin Ansprechpartnerinnen für die weiblichen Beschäftigten und wirken als Expertinnen für Chancengerechtigkeit am Arbeitsplatz in zahlreichen Gremien des Regierungspräsidiums mit.

Wir nehmen außerdem Anregungen und Beschwerden entgegen und leisten eigene Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist eine dienstliche, sie wirkt nur behördenintern. Sie ist keine Interessenvertretung für weibliche Beschäftigte, sondern in ihrem Handeln allein den Zielen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGLG) verpflichtet.

Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer bietet das Regierungspräsidium verschiedene Arbeitszeitmodelle, Mobiles Arbeiten und die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung an.

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