Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) hat neben den bestehenden Verwaltungsvorschriften zur Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung für alle Beschäftigten des Landes Hessen eine Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung des Landes Hessen veröffentlicht. Ziel ist neben der Bekämpfung von Korruption auch die Prävention.
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat zu diesem Zweck eine Antikorruptionsstelle eingerichtet. Die Ansprechpersonen sind unmittelbar der Behördenleitung zugeordnet. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderen die Beratung und Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Behördenleitung.
Sie sind Ansprechpersonen für die Beschäftigten und die Dienststellenleitung ohne Einhaltung des Dienstweges sowie für Bürgerinnen und Bürger.
Die Antikorruptionsstelle ist ausschließlich für Vorgänge zuständig, die beim Regierungspräsidium angefallen sind. Sowohl die Bediensteten als auch die Bürgerinnen und Bürger können und sollen sich bei Verdachtsmomenten korruptiven Verhaltens an die Antikorruptionsstelle wenden. Der Kontakt zu den Antikorruptionsbeauftragten kann telefonisch oder schriftlich als vertraulich gekennzeichneter Brief aufgenommen werden. Sollte sich ein Sachverhalt dagegen auf andere Behörden beziehen, stehen direkt die dortigen Ansprechpersonen für Korruptionsprävention zur Verfügung.