Forsten

Regierungsbezirk Darmstadt

Die hessische Forstverwaltung ist dreistufig aufgebaut.

An oberster Stelle (Oberste Forstbehörde) steht das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Nachgeordnete Stelle ist das Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Forstbehörde.

Die Unteren Forstbehörden werden aus den staatlichen Forstämtern des Landesbetriebs HessenForst gebildet. Neben hoheitlichen Tätigkeiten nehmen die Forstämter auch fiskalische Aufgaben wahr. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Verwaltungsebene ergeben sich aus § 24 Hessischem Waldgesetz (HWaldG).

Waldanteil:
Die Waldfläche im Regierungsbezirk Darmstadt nimmt mit rund 310.000 ha einen Anteil von ca. 41 % ein (Hessen ca. 42 %, Quelle: Bundeswaldinventur 2012). Der flächige Anteil des Waldes ist von Region zu Region sehr unterschiedlich. Beispielsweise ist die Wetterau aufgrund sehr fruchtbarer Böden stark landwirtschaftlich geprägt, sodass dort der Waldanteil unter dem Durchschnitt liegt. Auch in der Rhein-Main-Ebene ist der relativ geringe Waldanteil von 26 % zum einen auf die nährstoffreichen landwirtschaftlich genutzten Böden, zum anderen aber auch auf den extrem hohen Flächenbedarf für den Bau von Siedlungen, Industrieanlagen und Verkehrserschließung im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zurückzuführen. Gebiete mit hohen Waldanteilen lassen sich im Wesentlichen in den Mittelgebirgslandschaften des Odenwalds, dem Spessart und des Taunus finden.

Waldeigentumsarten:
Der Wald in Hessen kann grundsätzlich in drei Besitzarten untergliedert werden:

  • Staatswald: Wald, der im Alleineigentum des Bundes, des Landes oder einer Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts steht
  • Körperschaftswald: Wald der im Alleineigentum der Gemeinden, der Gemeindeverbände (Kommunalwald), der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften des öffentlichen Rechts steht
  • Privatwald: Wald, der weder Staats- noch Körperschaftswald ist (im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen bzw. Personengesellschaften).

Aufgabenbereiche der Regierungspräsidien
Das Dezernat V 52-Forsten (Obere Forstbehörde) beim Regierungspräsidium Darmstadt nimmt diverse Aufgaben wahr, die sich im Wesentlichen aus dem Hessischen Waldgesetz (HWaldG) und dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) ergeben. Für nähere Informationen wird auf die nachfolgenden Rubriken in der Navigationsleiste verwiesen. Neben den aufgeführten Aufgabenbereichen werden bestimmte Aufgaben für ganz Hessen bei den einzelnen Regierungspräsidien gebündelt.

  • RP Darmstadt: Forstliche Förderung und Ordnungswidrigkeiten
  • RP Gießen: Institutionelle Förderung der Naturparke
  • RP Kassel: Führung des Erntezulassungsregister für geprüftes Vermehrungsgut; Hoheitliche Aufgaben nach den Jagdgesetzen und –verordnungen (Obere Jagdbehörde)

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