© Daniel Jedzura / Shutterstock Wirtschaft Gewerberecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken Themen Gewerberecht Ausbildung Wegen des öffentlichen Interesses an einer ordentlichen Berufsausbildung sehen das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung Geldbußen für Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften vor. © David Stuart Productions/shutterstock Gewerberecht Bewachungsgewerbe Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34a Gewerbeordnung (GewO). © RPDA Gewerberecht Einheitlicher Ansprechpartner Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern? © Monkey Business Images/shutterstock Gewerberecht Gaststätten Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und ggf. Untersagung der gastgewerblichen Tätigkeit sind die Städte und Gemeinden zuständig. © BenediktGeyer/pixabay Gewerberecht Gewerbeuntersagung Zum Schutz der Allgemeinheit und der im Betrieb Beschäftigten ist es erforderlich, dass bei bestehender Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagt wird. © George Rudy/shutterstock Gewerberecht Makler, Bauträger Die Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes ist erlaubnispflichtig gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO). © addison11 / pixabay Gewerberecht Meisterprüfungsausschuss Das Regierungspräsidium errichtet die Meisterprüfungsausschüsse für zulassungspflichtige Handwerke nach der Handwerksordnung. © barni1 / pixabay Gewerberecht Messe, Markt, Ausstellung Für die Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Märkten nach Titel IV der Gewerbeordnung sind die Städte und Gemeinden zuständig. © Mi.Ti/shutterstock Gewerberecht Pfandleiher Die Ausübung des Pfandleihgewerbes ist erlaubnispflichtig gemäß § 34 Gewerbeordnung (GewO). Zuständig sind Gemeindevorstände der Gemeinden sowie die Magistrate der kreisfreien Städte. © tahabaz/Pixabay Gewerberecht Privatkrankenanstalten Das Regierungspräsidium ist zuständig für die Erteilung von Erlaubnissen für gewerblich betriebene Kliniken im Regierungsbezirk. © SpeedKingz/shutterstock Gewerberecht Reisegewerbe Die selbständige Ausübung von Tätigkeiten im Reisegewerbe ist gemäß § 55 Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. © fotofixautomat / pixabay Gewerberecht Schornsteinfeger Bezirksschornsteinfegerinnen bzw. Bezirksschornsteinfeger werden für einen örtlich abgegrenzten Bezirk bestellt und unterliegen bezüglich der hoheitlichen Tätigkeiten einer staatlichen Aufsicht. © viarami / Pixabay Gewerberecht Umsatzsteuerbefreiung Sollte die Umsatzsteuerbefreiung für einzelne Kursleistungen für Sie als Träger einer Einrichtung, als Veranstalter oder als freiberuflich tätige Person interessant sein, finden Sie hier Information. © stevepb / Pixabay Gewerberecht Versicherungsaufsicht Das Regierungspräsidium Darmstadt ist hessenweit für die Aufsicht über die kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit zuständig. © hxdbzxy/shutterstock Gewerberecht Versteigerergewerbe Die selbständige Ausübung einer Tätigkeit im Versteigerergewerbe nach § 34b Gewerbeordnung ist erlaubnispflichtig. © RPDA Gewerberecht Datenschutzhinweise Hier finden Sie die Datenschutzhinweise im Bereich Gewerberecht. Schlagworte zum Thema Gewerberecht
Themen Gewerberecht Ausbildung Wegen des öffentlichen Interesses an einer ordentlichen Berufsausbildung sehen das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung Geldbußen für Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften vor. © David Stuart Productions/shutterstock Gewerberecht Bewachungsgewerbe Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34a Gewerbeordnung (GewO). © RPDA Gewerberecht Einheitlicher Ansprechpartner Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern? © Monkey Business Images/shutterstock Gewerberecht Gaststätten Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und ggf. Untersagung der gastgewerblichen Tätigkeit sind die Städte und Gemeinden zuständig. © BenediktGeyer/pixabay Gewerberecht Gewerbeuntersagung Zum Schutz der Allgemeinheit und der im Betrieb Beschäftigten ist es erforderlich, dass bei bestehender Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagt wird. © George Rudy/shutterstock Gewerberecht Makler, Bauträger Die Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes ist erlaubnispflichtig gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO).
Gewerberecht Ausbildung Wegen des öffentlichen Interesses an einer ordentlichen Berufsausbildung sehen das Berufsbildungsgesetz und die Handwerksordnung Geldbußen für Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften vor.
© David Stuart Productions/shutterstock Gewerberecht Bewachungsgewerbe Die Ausübung des Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34a Gewerbeordnung (GewO).
© RPDA Gewerberecht Einheitlicher Ansprechpartner Sie wollen sich selbständig machen, ein Unternehmen oder eine neue Niederlassung gründen und Ihre Zeit nicht für Behördengänge opfern?
© Monkey Business Images/shutterstock Gewerberecht Gaststätten Für die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden und ggf. Untersagung der gastgewerblichen Tätigkeit sind die Städte und Gemeinden zuständig.
© BenediktGeyer/pixabay Gewerberecht Gewerbeuntersagung Zum Schutz der Allgemeinheit und der im Betrieb Beschäftigten ist es erforderlich, dass bei bestehender Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagt wird.
© George Rudy/shutterstock Gewerberecht Makler, Bauträger Die Ausübung des Makler-, Bauträger- und Baubetreuergewerbes ist erlaubnispflichtig gemäß § 34 c Gewerbeordnung (GewO).
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© viarami / Pixabay Gewerberecht Umsatzsteuerbefreiung Sollte die Umsatzsteuerbefreiung für einzelne Kursleistungen für Sie als Träger einer Einrichtung, als Veranstalter oder als freiberuflich tätige Person interessant sein, finden Sie hier Information.
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