© succo / Pixabay Aufgabenkreis Personenstandsrecht Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster Öffnet sich in einem neuen Fenster © izzet ugutmen / Shutterstock Personenstandsrecht Aufhebung von Ehen Scheinehen werden auf Antrag des Regierungspräsidiums beim örtlich zuständigen Gericht aufgehoben. Auch die im Ausland geschlossenen bigamischen Ehen werden aufgehoben. © geralt / Pixabay Personenstandsrecht Auslandsadoptionen Seit dem 01.01.2002 gibt es in Deutschland förmliche Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen. © Elnur / Shutterstock Personenstandsrecht Ausländische Scheidungen Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen erfolgt durch das OLG Frankfurt am Main. Eine vorherige Beratung durch das örtliche Standesamt ist sinnvoll. © kelin / Pixabay Personenstandsrecht Nachbeurkundungen Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen. © ventitus / Pixabay Personenstandsrecht Standesamtsaufsicht Fachaufsicht für ca. 200 Standesämter im Regierungsbezirk Darmstadt. Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich. Schlagworte zum Thema Personenstandsrecht
© izzet ugutmen / Shutterstock Personenstandsrecht Aufhebung von Ehen Scheinehen werden auf Antrag des Regierungspräsidiums beim örtlich zuständigen Gericht aufgehoben. Auch die im Ausland geschlossenen bigamischen Ehen werden aufgehoben. © geralt / Pixabay Personenstandsrecht Auslandsadoptionen Seit dem 01.01.2002 gibt es in Deutschland förmliche Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen. © Elnur / Shutterstock Personenstandsrecht Ausländische Scheidungen Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen erfolgt durch das OLG Frankfurt am Main. Eine vorherige Beratung durch das örtliche Standesamt ist sinnvoll. © kelin / Pixabay Personenstandsrecht Nachbeurkundungen Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen. © ventitus / Pixabay Personenstandsrecht Standesamtsaufsicht Fachaufsicht für ca. 200 Standesämter im Regierungsbezirk Darmstadt. Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich.
© izzet ugutmen / Shutterstock Personenstandsrecht Aufhebung von Ehen Scheinehen werden auf Antrag des Regierungspräsidiums beim örtlich zuständigen Gericht aufgehoben. Auch die im Ausland geschlossenen bigamischen Ehen werden aufgehoben.
© geralt / Pixabay Personenstandsrecht Auslandsadoptionen Seit dem 01.01.2002 gibt es in Deutschland förmliche Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen.
© Elnur / Shutterstock Personenstandsrecht Ausländische Scheidungen Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen erfolgt durch das OLG Frankfurt am Main. Eine vorherige Beratung durch das örtliche Standesamt ist sinnvoll.
© kelin / Pixabay Personenstandsrecht Nachbeurkundungen Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen.
© ventitus / Pixabay Personenstandsrecht Standesamtsaufsicht Fachaufsicht für ca. 200 Standesämter im Regierungsbezirk Darmstadt. Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich.