© succo / Pixabay Aufgabenkreis Personenstandsrecht Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken © izzet ugutmen / Shutterstock Personenstandsrecht Aufhebung von Ehen Scheinehen werden auf Antrag des Regierungspräsidiums beim örtlich zuständigen Gericht aufgehoben. Auch die im Ausland geschlossenen bigamischen Ehen werden aufgehoben. © geralt / Pixabay Personenstandsrecht Auslandsadoptionen Seit dem 01.01.2002 gibt es in Deutschland förmliche Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen. © Elnur / Shutterstock Personenstandsrecht Ausländische Scheidungen Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen erfolgt durch das OLG Frankfurt am Main. Eine vorherige Beratung durch das örtliche Standesamt ist sinnvoll. © kelin / Pixabay Personenstandsrecht Nachbeurkundungen Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen. © ventitus / Pixabay Personenstandsrecht Standesamtsaufsicht Fachaufsicht für ca. 200 Standesämter im Regierungsbezirk Darmstadt. Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich. Schlagworte zum Thema Personenstandsrecht
© izzet ugutmen / Shutterstock Personenstandsrecht Aufhebung von Ehen Scheinehen werden auf Antrag des Regierungspräsidiums beim örtlich zuständigen Gericht aufgehoben. Auch die im Ausland geschlossenen bigamischen Ehen werden aufgehoben. © geralt / Pixabay Personenstandsrecht Auslandsadoptionen Seit dem 01.01.2002 gibt es in Deutschland förmliche Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen. © Elnur / Shutterstock Personenstandsrecht Ausländische Scheidungen Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen erfolgt durch das OLG Frankfurt am Main. Eine vorherige Beratung durch das örtliche Standesamt ist sinnvoll. © kelin / Pixabay Personenstandsrecht Nachbeurkundungen Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen. © ventitus / Pixabay Personenstandsrecht Standesamtsaufsicht Fachaufsicht für ca. 200 Standesämter im Regierungsbezirk Darmstadt. Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich.
© izzet ugutmen / Shutterstock Personenstandsrecht Aufhebung von Ehen Scheinehen werden auf Antrag des Regierungspräsidiums beim örtlich zuständigen Gericht aufgehoben. Auch die im Ausland geschlossenen bigamischen Ehen werden aufgehoben.
© geralt / Pixabay Personenstandsrecht Auslandsadoptionen Seit dem 01.01.2002 gibt es in Deutschland förmliche Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen.
© Elnur / Shutterstock Personenstandsrecht Ausländische Scheidungen Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen erfolgt durch das OLG Frankfurt am Main. Eine vorherige Beratung durch das örtliche Standesamt ist sinnvoll.
© kelin / Pixabay Personenstandsrecht Nachbeurkundungen Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen.
© ventitus / Pixabay Personenstandsrecht Standesamtsaufsicht Fachaufsicht für ca. 200 Standesämter im Regierungsbezirk Darmstadt. Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich.