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  3. Personenstandsrecht
Richterhammer und eine goldene Waage
© succo / Pixabay

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Personenstandsrecht

Eheringe und Hammer liegen auf einem Tisch, im Hintergrund eine Waage
© izzet ugutmen / Shutterstock

Personenstandsrecht

Aufhebung von Ehen

Scheinehen werden auf Antrag des Regierungspräsidiums beim örtlich zuständigen Gericht aufgehoben. Auch die im Ausland geschlossenen bigamischen Ehen werden aufgehoben.

Eine Familie steht im Sonnenuntergang neben einem großen Baum.
© geralt / Pixabay

Personenstandsrecht

Auslandsadoptionen

Seit dem 01.01.2002 gibt es in Deutschland förmliche Anerkennungsverfahren für Auslandsadoptionen.

Im Vordergrund ein Richterhammer und zwei Eheringe, im Hintergrund sieht man ein diskutierendes Paar im Anschnitt
© Elnur / Shutterstock

Personenstandsrecht

Ausländische Scheidungen

Die Anerkennung von ausländischen Scheidungen erfolgt durch das OLG Frankfurt am Main. Eine vorherige Beratung durch das örtliche Standesamt ist sinnvoll.

Zwei kleine Babyfüße mit einem Gänseblümchen.
© kelin / Pixabay

Personenstandsrecht

Nachbeurkundungen

Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen.

Zwei Stühle stehen in einem großem festlichen Saal.
© ventitus / Pixabay

Personenstandsrecht

Standesamtsaufsicht

Fachaufsicht für ca. 200 Standesämter im Regierungsbezirk Darmstadt. Klärung von Rechtsfragen im Standesamtsbereich.

Schlagworte zum Thema

Personenstandsrecht
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Hessisches Hoheitszeichen
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