Kippender Betonturm, an dessen Fuß große Staubwolken

Sprengstoffe und Pyrotechnik

Das Sprengstoffrecht regelt den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.

Explosionsgefährliche Stoffe werden nach ihrem Verwendungszweck unterteilt in Explosivstoffe, pyrotechnische Gegenstände und sonstige explosionsgefährliche Stoffe. 

Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Rubriken.

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