Mensch der in seine leeren Hosentaschen greift

Schuldnerberatungsstellen

Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen

Mit der Insolvenzrechtsreform 1999 wurde Verbrauchern und Kleingewerbetreibenden die Möglichkeit eröffnet, in einem speziellen Verbraucherinsolvenzverfahren Restschuldbefreiung zu erlangen. Das Verfahren ist vorrangig darauf ausgerichtet, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung zwischen Schuldnern und Gläubigern zu fördern.

Soll ein formelles Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet werden, hat der Schuldner durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen, dass eine solche außergerichtliche Einigung erfolglos versucht worden ist. Diese Bescheinigung muss von einer "geeigneten Person oder Stelle" ausgestellt werden. Die Feststellung einer "geeigneten Person" ist dabei den Insolvenzgerichten überlassen worden, für die Anerkennung als "geeignete Stelle" ist im Regierungsbezirk Darmstadt das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

Die Antragsunterlagen für die Anerkennung als Schuldnerberatungsstelle stehen als Download zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie hier:

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