Sieben Personen stehen an Wand nebeneinander

Regierungspräsidium Darmstadt

RP genehmigt dauerhaften Betrieb des S-DALINAC

TU Darmstadt kann langfristig mit dem Elektronenbeschleuniger forschen

Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat der Technischen Universität (TU) Darmstadt den dauerhaften Betrieb des Forschungsbeschleunigers S-DALINAC genehmigt. Den strahlenschutzrechtlichen Bescheid hat Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt an Dr. Martin Lommel, Kanzler der TU Darmstadt, überreicht. Der Bescheid ersetzt eine langjährige Probebetriebsgenehmigung und erlaubt den dauerhaften Betrieb unter den aktuellen Vorgaben des Strahlenschutzrechts und des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik.

Der Elektronenbeschleuniger S-DALINAC (Superconducting-DArmstadt-LINear-ACcellerator) ist das zentrale Forschungsgerät des Instituts für Kernphysik der TU Darmstadt. Mit dem Elektronenbeschleuniger erforschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter anderem den Aufbau von Atomkernen. Der Elektronenstrahl wird dafür auf hohe Energien beschleunigt und anschließend in eine Experimentierhalle mit mehreren Forschungsplätzen geleitet. Auch zahlreiche Master- und Doktorarbeiten zur Kernphysik und zur Weiterentwicklung von Beschleunigern entstehen am S-DALINAC. Für das Projekt zuständig ist Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Norbert Pietralla.

Der S-DALINAC steht für Forschung auf höchstem wissenschaftlichem Niveau mitten in Darmstadt. Mit der neuen Genehmigung schaffen wir die Grundlage dafür, dass diese Forschung auch langfristig unter sicheren und klaren Rahmenbedingungen stattfinden kann.

Prof. Dr. Jan Hilligardt Regierungspräsident
Darmstadt

Der Beschleuniger befindet sich in einem strahlengeschützten Bunker, damit keine gefährliche Strahlung nach außen gelangt. Beim Betrieb entstehen Elektronenstrahlen. Diese gehören zur ionisierenden Strahlung und können Materie bzw. Gewebe schädigen. Wenn die schnellen Elektronen auf Materie treffen, werden sie abgebremst. Dabei entsteht Bremsstrahlung, hier insbesondere energiereiche Röntgenstrahlung. Deshalb sind für den Betrieb besondere Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich. Das RP Darmstadt ist seit 2022 für die Genehmigung und Aufsicht des S-DALINAC zuständig.

Mit der neuen unbefristeten Genehmigung wird an die aktuellen Anforderungen und den heutigen Stand von Wissenschaft und Technik angepasst. Voraussetzung für die Genehmigung war unter anderem, dass die TU Darmstadt über ausreichend qualifiziertes Fachpersonal verfügt und die erforderlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Dazu gehören unter anderem die Abschirmung der Anlage und technische Überwachungseinrichtungen. Auch die gesetzlichen Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Beschäftigten und Umgebung müssen eingehalten werden.

Die Verantwortung für den sicheren Betrieb liegt bei der TU Darmstadt. Das RP Darmstadt bleibt auch künftig als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde eingebunden und kontrolliert die Anlage regelmäßig vor Ort. Aufgrund des Gefährdungspotenzials ist mindestens einmal jährlich eine Vor-Ort-Prüfung vorgesehen.

Hintergrund

Das RP Darmstadt ist in Südhessen für zahlreiche Aufgaben im Bereich des Strahlenschutzes zuständig. Es genehmigt und überwacht Anlagen und Tätigkeiten, bei denen ionisierende Strahlung zum Einsatz kommt. Ziel ist es, Menschen und Umwelt vor den möglichen Auswirkungen ionisierender Strahlung zu schützen und zugleich den sicheren Einsatz entsprechender Technologien und Anlagen zu ermöglichen.

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