Alte kaputte Handys

Regierungspräsidium Darmstadt

Internationaler E-Schrott-Tag: Elektroschrott richtig entsorgen

Der 14. Oktober ist der Internationale E-Schrott-Tag. Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt nimmt den Aktionstag zum Anlass, auf die Bedeutung der richtigen Rückgabe ausgedienter Elektroaltgeräte hinzuweisen. Denn: Ausgedient ist nicht gleich wertlos.

Bürgerinnen und Bürger sowie kleine Gewerbebetriebe können Elektroaltgeräte in haushaltsüblichen Mengen von bis zu fünf Stück je Geräteart kostenlos fach- und umweltgerechten entsorgen lassen. Die rechtliche Grundlage bildet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).

Kommunale Sammelstellen und Handel bieten Rückgabemöglichkeiten

Elektroaltgeräte können bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, beispielsweise auf kommunalen Wertstoffhöfen, abgegeben werden. Auch im Handel ist unter bestimmten Voraussetzungen die Rückgabe möglich. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektrogeräte müssen kleine Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern in Mengen von bis zu fünf Stück auch ohne Neukauf zurücknehmen. Größere Altgeräte werden grundsätzlich dann zurückgenommen, wenn ein neues Gerät mit gleicher Funktion gekauft wird. Bei der Lieferung eines Neugeräts ist der Vertreiber unter den gesetzlichen Voraussetzungen ebenfalls zur Rücknahme eines entsprechenden Altgeräts verpflichtet. Der Rückgabewunsch sollte bereits beim Kauf mitgeteilt werden.

Welche Geräte werden angenommen?

Zu den Elektroaltgeräten zählen unter anderem Kühl- und Gefrierschränke, Klimageräte, Waschmaschinen, Bildschirme, Monitore, Lampen, Computer und Photovoltaikmodule. Auch Möbel mit elektrischen Bestandteilen, beispielsweise elektrisch verstellbare Sessel oder Möbel mit integrierter Beleuchtung, können unter das ElektroG fallen. Bauteile und Zubehör wie Netzteile, Leiterplatten und Festplatten gehören ebenfalls zum Altgerät und müssen entsprechend entsorgt werden. An den kommunalen Sammelstellen stehen in der Regel getrennte Behältnisse für sechs Gerätegruppen bereit: für Wärmeüberträger, Bildschirme und Monitore, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte sowie Photovoltaikmodule. Welche Gerätegruppen eine bestimmte Sammelstelle annimmt, kann variieren. Die zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte müssen jedoch sicherstellen, dass die Rückgabe im gesamten Entsorgungsgebiet möglich ist.

Elektroschrott gehört nicht in den Restmüll

Elektrogeräte dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Darauf weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Elektrogeräten hin. Auch das Sammeln durch sogenannte fahrende Händler, beispielsweise Altmetallhändler, ist nicht zulässig. Zudem ist bei solchen Sammlungen nicht sichergestellt, dass die Geräte fachgerecht und ohne Gefährdung der Umwelt entsorgt werden.

Fachgerechte Entsorgung ermöglicht hochwertige Verwertung

Elektroaltgeräte können sowohl wertvolle Rohstoffe als auch umweltgefährdende Stoffe enthalten. Durch die gezielte Entfernung von Schadstoffen und die getrennte Behandlung von Werkstoffen und Bauteilen lassen sich wertvolle Materialien zurückgewinnen. Gesetzliche Verwertungsquoten tragen dazu bei, eine hochwertige Verwertung sicherzustellen und Schadstoffanreicherungen in Stoffkreisläufen zu vermeiden.

Weitere Informationen zu örtlichen Sammelstellen, den angenommenen Gerätegruppen und möglichen Abholangeboten erhalten Bürgerinnen und Bürger bei ihrer Stadt, Gemeinde oder ihrem Landkreis.

Hintergrund: Internationaler E-Schrott-Tag

Der Internationale E-Schrott-Tag findet jährlich am 14. Oktober statt. Der weltweite Aktionstag macht auf die wachsende Bedeutung einer verantwortungsvollen Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten aufmerksam. Ziel ist es, das Bewusstsein für die richtige Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte zu stärken und auf die darin enthaltenen wertvollen Rohstoffe hinzuweisen. Durch die fachgerechte Entsorgung können diese Materialien zurückgewonnen und wiederverwertet werden.

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