© Alexas-Fotos / Pixabay 03.03.2022 Umwelt und Energie Kreislaufwirtschaft Die Rechtsgrundlagen sind im 'Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen' (Kreislaufwirtschaftsgesetz / KrWG) festgelegt.
© RPDA 05.10.2026 Entsorgungswege Abfallerzeuger Abfallerzeuger sind für den überwiegenden Teil der bei ihnen anfallenden gefährlichen Abfälle nachweispflichtig.
© succo / Pixabay 05.10.2026 Entsorgungswege Abfallentsorger Abfallentsorger sind für den überwiegenden Teil der von ihnen angenommenen und bei ihnen anfallenden gefährlichen Abfälle nachweispflichtig.
© cocoparisienne / Pixabay 05.10.2026 Kreislaufwirtschaft Entsorgungswege Abfälle sind primär zu vermeiden. Wenn dies nicht möglich ist, sind sie einer möglichst hochwertigen Verwertung zuzuführen. Nur nicht vermeidbare und nicht verwertbare Abfälle dürfen beseitigt werden.
© Krissie / Pixabay 05.10.2026 Entsorgungsfachbetriebe Zertifizierung Unternehmen oder organisatorisch selbstständige Teile von Betrieben können sich als Entsorgungsfachbetrieb für verschiedene abfallwirtschaftliche Tätigkeiten zertifizieren lassen.
© TeeFarm / Pixabay, RPDA 05.10.2026 Entsorgungsfachbetriebe EfbV-Zertifikate Entsorgungsfachbetriebe erhalten von ihren Zertifizierern ein jeweils für maximal 18 Monate geltendes Entsorgungsfachbetriebszertifikat, in dem die Entsorgungsfachbetriebstätigkeit aufgeführt ist.
© blickpixel / Pixabay 05.10.2026 Kreislaufwirtschaft Entsorgungsfachbetriebe Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bietet Betrieben die Möglichkeit, sich als Entsorgungsfachbetrieb zu qualifizieren. Diese sind im Internet im Fachbetrieberegister eingestellt.
© fran1 / Pixabay 05.10.2026 Bau- und Gewerbeabfall Kleingewerbe - Handwerk Für den Transport und die Entsorgung von bei Kleingewerbetreibenden beziehungsweise im Handwerk anfallenden Abfällen gelten spezielle Regelungen.
© RPDA 05.10.2026 Abfallanlagen Umschlaganlagen Die Abfallumschlaganlagen bilden eine Zwischenstation für Abfälle auf dem Weg vom Abfallerzeuger zum Entsorger.