Gruppenbild bei der Bescheidübergabe

Regierungspräsidium Darmstadt

RP Darmstadt übergibt neuen Werkfeuerwehrbescheid an Pirelli

Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt hat der Werkfeuerwehr Pirelli am Unternehmenssitz in Breuberg im Odenwald einen neuen Werkfeuerwehrbescheid übergeben. Dieser wurde vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt auf Grundlage der Ergebnisse einer Überprüfung des Leistungsstandes der Werkfeuerwehr sowie unter Berücksichtigung allgemeiner Änderungen erstellt.

Nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (HBKG) müssen die Regierungspräsidien den Leistungsstand der Werkfeuerwehren mindestens alle fünf Jahre überprüfen. Dabei werden unter anderem die Feuerwehrwache, Fahrzeuge und Geräte, die Einhaltung der Hilfsfristen sowie die erforderliche Einsatzstärke bewertet. Bei Pirelli stand auch der Bedarf einer neuen Feuerwache im Fokus. Der Bescheid legt die Anforderungen in den Bereichen Personal, Ausbildung, Ausrüstung, Alarmierung sowie feuerwehrspezifische und betriebliche Organisation fest.

Werkfeuerwehren sind insbesondere in Unternehmen erforderlich, von denen aufgrund ihrer Produktionsprozesse, der eingesetzten Stoffe oder ihrer technischen Anlagen besondere Brand- und Gefahrenrisiken ausgehen. Sie sind speziell auf die betrieblichen Gegebenheiten ausgerichtet und können im Notfall schnell und gezielt eingreifen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Beschäftigten, Sachwerten und der Umwelt.

Auch die Menschen, die in der Umgebung eines Unternehmens leben, profitieren von einer leistungsfähigen Werkfeuerwehr. Durch die schnelle Reaktion bei Bränden, Unfällen oder anderen Schadensereignissen können Gefahren frühzeitig eingedämmt und mögliche Auswirkungen auf das Umfeld begrenzt werden. Darüber hinaus können Werkfeuerwehren auch die öffentlichen Feuerwehren unterstützen und so zur Sicherheit in der Region beitragen.

Hintergrund

Der Brandschutz ist beim RP Darmstadt im Dezernat „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ angesiedelt. Das RP beaufsichtigt und unterstützt sowohl die Werkfeuerwehren im Regierungsbezirk als auch die öffentlichen Feuerwehren. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die regelmäßige Überprüfung der Werkfeuerwehren sowie deren Beratung. Grundlage ist das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz.

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