Regierungspräsidium Darmstadt

Wie finde ich einen Arbeitsplatz in der Heimarbeit?

Heimarbeit ist für viele Menschen eine Möglichkeit, die Haushaltskasse aufzubessern. Zuletzt haben sich Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern nach seriösen Anbietern gehäuft, weshalb das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt nun Hinweise gibt, worauf Arbeitssuchende achten sollten. So sollten Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel nur für in Deutschland ansässige Auftraggeber arbeiten und keine Vorleistung (Geldbeträge) erbringen. Zudem müssen die Auftraggeber nach den jeweiligen bindenden Festsetzungen für Heimarbeit inklusive aller Zuschläge bezahlen.

1. Was ist Heimarbeit?

Heimarbeit wird in der eigenen Wohnung oder in einer vom Heimarbeiter frei gewählten Arbeitsstätte ausgeübt. Der Heimarbeiter schuldet nur dem Auftraggeber das Werk und trägt selbst keinerlei wirtschaftliches Risiko, da die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber obliegt. In der Regel werden in der Heimarbeit Stückentgelte gezahlt, die auf festgesetzten Mindestentgelten basieren. Sie wird insbesondere für das Konfektionieren von Schmuck, das Abfüllen und Sortieren von Teilen, aber auch Schreibarbeiten, Sichtkontrollen, Lötarbeiten, Klebe- und Näharbeiten sowie Montage-Tätigkeiten genutzt.

Nicht zu verwechseln ist Heimarbeit mit dem heute weit verbreiteten Arbeiten im Homeoffice.

2. Wo und wie finde ich Heimarbeit?

  • im Internet in bekannten Suchmaschinen Begriffe wie „Konfektionieren, Montage, Verpacken, Sortieren, Etikettieren, Handarbeiten, Schmuck, Lötarbeiten“ eingeben und dann die Firmen anrufen oder anschreiben
  • auf den Internetseiten der Firmen in der Rubik „offene Stellen“ oder „Karriere“
  • beim Jobcenter oder der Bundesagentur für Arbeit, Handwerkskammern, Arbeitgebervereinen, Arbeitnehmervertretungen (Verdi etc.) nachfragen
  • in Ortsvereinen nach Kontakten fragen
  • selbst Suchanzeigen in Wochenblättern oder den sozialen Medien schalten
  • nicht nur auf den eigenen Wohnort und Umkreis beschränkt suchen, da Arbeitgeber auch durchaus in einem anderen Bundesland sitzen können
  • Ab und an schalten Firmen Anzeigen (in Wochenblättern und mittlerweile sehr oft in sozialen Medien), diese sind aber oftmals mit Vorsicht zu genießen. Vor allem Firmen, die nur eine WhatsApp-Nummer oder nur eine nicht deutsche Anschrift haben, sind überwiegend unseriös.

3. Wie kann mir das RP bei der Suche eines Heimarbeitsplatzes helfen?

Kurz: leider gar nicht. Auch wenn das RP Darmstadt derzeit sehr viele Anfragen bekommt, darf die Behörde als Institution im Öffentlichen Dienst aus wettbewerbsrechtlichen Gründen keine Namen von Firmen nennen, die Heimarbeit vergeben. Außerdem führt das RP kein Register, welches für Auftraggeber zur Verfügung steht, um Daten von Heimarbeitern zu erfahren, die sie aufgrund von bestimmten Kriterien auswählen und anfragen könnten.

4. Was macht das RP für die Heimarbeiter?

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der Heimarbeiter wird regelmäßig durch „Entgeltprüfer“ der RP-Arbeitsschutzabteilung kontrolliert. Diese haben weitgehende Befugnisse, um die erforderlichen Sachverhalte vor Ort bei den Beschäftigten und ihren Auftraggebern zu prüfen. Alle Auftraggeber, die Heimarbeit vergeben, müssen deshalb die Heimarbeiter in regelmäßigen Abständen dem RP Darmstadt melden.

5. Gibt das RP meine Daten als Heimarbeiter an Auftraggeber weiter?

Nein. So wie das RP keine Daten von Firmen an potentielle Heimarbeiter herausgeben darf, gibt es auch keine Daten von Heimarbeitern an Auftraggeber heraus. Alle beim RP hinterlegten Daten dienen nur zur Kontrolle im Rahmen des Heimarbeitsgesetzes.

Weitere Infos

Das RP Darmstadt hält auf seiner Website weitere Infos und auch einen Vordruck für eine Heimarbeitsliste bereit. Bei Fragen können sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter an die Arbeitsschutz-Abteilung des RP Darmstadt wenden.

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