Auf dem Tisch liegen mehrere Pinsel.

Heimarbeit

Regelungen zur Heimarbeit schützen Personen, die in eigener Wohnung oder in einer selbstgewählten Betriebsstätte im Auftrag von Firmen oder Zwischenmeistern arbeiten.

Die Schutzvorschriften können weder durch Vertrag ausgeschlossen werden, noch können einzelne Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter nachträglich darauf verzichten.

Die Entlohnung der Heimarbeit richtet sich nach bindenden Festsetzungen, die den Charakter eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages haben. Grundsätzlich haben die in Heimarbeit Beschäftigten Anspruch auf die Zahlung eines branchenabhängigen Mindeststundenentgelts und eines Heimarbeitszuschlages. Zusätzlich ist bezahlter Urlaub zu gewähren und Lohnfortzahlung an Feiertagen zu leisten.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Heimarbeit vergeben und ihren Firmensitz in Hessen haben, müssen dies dem Regierungspräsidium Darmstadt melden, das zentral vom Frankfurter Standort für ganz Hessen zuständig ist.

Für Ihre Heimarbeitsanzeige nutzen Sie bitte das in den Downloads verfügbare Formular.

Bindende Festsetzungen

...nach Vorgaben der Heimarbeitsausschüsse

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