Nahaufnahme aus einem Wörterbuch, Eintrag zum Begriff Gesetz

Weitere Aufgaben

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist Fachaufsichtsbehörde über die Gefahrenabwehr- und Ordnungsbehörden der Landkreise und Städte mit über 50.000 Einwohnern.

Gefahrenabwehrbehörden

Hilfspolizei, Sperrgebietsverordnungen, Waffenrecht und Versammlungsrecht

In diesem Rahmen sind wir zuständig für:

  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des HSOG (Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung)
  • Hilfspolizeibeamtinnen und Hilfspolizeibeamte
  • die Anordnung über die Zusammenfassung/Änderung/Aufhebung von gemeinsamen örtlichen Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirken
  • Gefahrenabwehrverordnungen
  • den Erlass von Sperrgebietsverordnungen, Prostitutionswesen
  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Waffenrechtes, außerdem sind wir die für Hessen zuständige Stelle gemäß Paragraf 15 Absatz 3 Waffengesetz im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von Schießsportverbänden und stellen das Benehmen mit dem Bundesverwaltungsamt her.
  • Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich des Versammlungsrechtes, wobei das Regierungspräsidium Darmstadt hier keine eigenen Zuständigkeiten hat, sondern nur koordinierend und unterstützend, gegebenenfalls im Rahmen des Paragrafen 100 HSOG

Ordnungsbehörden

Feiertagsgesetz, Hilfen bei psychischen Krankheiten, Friedhofs- und Bestattungsrecht

Außerdem sind wir zuständig für Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich

  • des Feiertagsgesetzes (HFeiertagsG)
  • des Hessischen Gesetzes über Hilfen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG)
  • des Friedhofs- und Bestattungsrechtes (FBG)

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