Informationen für Personen, die als Sachverständige nach der 41. BImSchV bekanntgegeben werden oder als Immissionsschutz- oder Störfallbeauftragte benannt werden sollen.
Informationen für Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen im Sinne des BImSchG sowie für Personen, die einen Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung stellen.
"Informationen für
- Personen, die eine Beschwerde wegen einer Anlage im Sinne des BImSchG erheben
- Zeugen im immissionsschutzrechtlichen Überwachungsverfahren
- Personen, die als Beteiligte zu einem immissionsschutzrechtlichen Verwaltungsverfahren hinzugezogen werden wollen
- Einwenderinnen und Einwender in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung"