In Hessen ist dafür zentral das Amtsgericht Frankfurt am Main (PLZ: 60256) zuständig.
Nach dem Adoptionswirkungsgesetz ist dieses Verfahren in erster Linie für die betroffenen Adoptiveltern vorgesehen, die Standesämter können nur in Zweifelsfällen vorlegen. Trotzdem kann eine Erstberatung beim örtlichen Standesamt oder bei uns durchaus sinnvoll sein.