Online-Dienste

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, Verwaltungsdienstleistungen auch digital anzubieten

Plattformen

Das Land Hessen hat mit seinen Beteiligungs- und Verwaltungsportalen bereits den Grundstein zur Digitalisierung gelegt.

Bürgerinnen und Bürger können hier online Entscheidungsprozesse von Politik und Verwaltung mitgestalten, zum Beispiel indem sie amtliche Planungsdokumente einsehen und Stellungnahmen einreichen.

Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger erfahren hier, welche Behörde für welche Leistung zuständig ist, welche Unterlagen sie brauchen, welche Kosten auf sie zukommen und vieles mehr.

Online-Dienste

Ein Online-Dienst wickelt eine Verwaltungsdienstleistung vollständig digital ab – so, wie es das Onlinezugangsgesetz (OZG) verlangt.

Insgesamt haben Bund, Länder und Kommunen über 6000 Verwaltungsdienstleistungen identifiziert, bei denen keine faktischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründe einen Online-Dienst ausschließen. Diese Leistungen sind zur besseren Koordination in 575 Leistungsbündeln zusammengefasst und nach Kompetenzen an die verschiedenen Organisationseinheiten verteilt.

Die beteiligten Stellen arbeiten für jede ihnen zugewiesene Leistung einen Online-Dienst aus und setzen ihn in die Praxis um. Dabei gilt das Prinzip „Einer für alle“: Alle Leistungen werden so digitalisiert, dass sie auch von den anderen Stellen genutzt werden können.

Noch sind jedoch nicht alle dieser Leistungen vollständig digitalisiert.

Das Regierungspräsidium Darmstadt beteiligt sich als Digitale Modellbehörde seit 2019 an diesem Großprojekt und hat bereits mehrere Online-Dienste in verschiedenen Bereichen umgesetzt.

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