Zwei kleine Babyfüße mit einem Gänseblümchen.

Nachbeurkundungen

Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen.

Es besteht für deutsche Staatsbürger die Möglichkeit, bei Geburten im Ausland eine deutsche Geburtsurkunde beim örtlichen Standesamt zu beantragen. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Tag der Antragstellung maßgebend. Bei einer nachträgliche Beurkundung fallen Gebühren in Höhe von 40 € (zuzügl. Gebühren für die Urkunden) an.

Sinnvoll ist ein solches Verfahren insbesondere bei Auslandsadoptionen. Üblicherweise gibt es aber bei der Verwendung von ausländischen Geburtsurkunden, z. B. aus Europa oder den USA keine Probleme.

Das gleiche Verfahren gilt auch für Sterbefälle. Auch hier gibt es bei der Verwendung ausländischer Sterbeurkunden im Regelfall keine Probleme, so dass eine Nachbeurkundung nur in bestimmten Einzelfällen nötig ist

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