Zuwendungen werden für folgende Maßnahmen gewährt:
- den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
- den Aus- oder Umbau von Sportstätten
- die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
- die Ausstattung von Sportstätten
Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.
Der formlose Antrag muss an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport, Abteilung VI – Sport, Friedrich-Ebert-Allee 12 in Wiesbaden gerichtet werden.
Informationen zum Antragsverfahren können auf der Homepage des Hessischen Ministeriums des Innern und für SportÖffnet sich in einem neuen Fenster entnommen werden.
Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für die verwaltungsmäßige Prüfung der Bauvorhaben und die Auszahlung der Zuwendungen innerhalb des Regierungsbezirks Darmstadt.