Eine Turnhalle mit grünem Boden, einem Tor sowie einer Sprossenwand.

Sportstättenförderung

Die Hessische Landesregierung gewährt Sportvereinen und Kommunen Zuwendungen im Bereich Sportstättenbau.

Zuwendungen werden für folgende Maßnahmen gewährt:

  • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
  • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
  • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
  • die Ausstattung von Sportstätten

Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

Der formlose Antrag muss an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Wiesbaden gerichtet werden.

Informationen zum Antragsverfahren können der Website des Ministeriums entnommen werden.

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für die verwaltungsmäßige Prüfung der Bauvorhaben und die Auszahlung der Zuwendungen innerhalb des Regierungsbezirks Darmstadt.

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