Nahaufnahme einer Hand, die mit Kugelschreiber ein Formular ausfüllt

Befähigungszeugnisse

Befähigungszeugnis nach § 39 Absatz 1 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik Hessen

Antrag auf Befähigungszeugnis nach § 39 Absatz 1 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie 

Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen besonderer Art oder besonderer Nutzung und gehören zu den sogenannten Sonderbauten. An Sonderbauten können daher im Einzelfall im Hinblick auf die Erreichung der Schutzziele besondere Anforderungen gestellt werden. Diese Anforderungen sind in der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR) geregelt. Das erforderliche Befähigungszeugnis für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik gemäß § 39 H-VStättR, stellt Ihnen nach Zuständigkeit das Regierungspräsidium Darmstadt aus. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

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