Antrag auf Befähigungszeugnis nach § 39 Absatz 1 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie
Versammlungsstätten sind bauliche Anlagen besonderer Art oder besonderer Nutzung und gehören zu den sogenannten Sonderbauten. An Sonderbauten können daher im Einzelfall im Hinblick auf die Erreichung der Schutzziele besondere Anforderungen gestellt werden. Diese Anforderungen sind in der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR) geregelt. Das erforderliche Befähigungszeugnis für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik gemäß § 39 H-VStättR, stellt Ihnen nach Zuständigkeit das Regierungspräsidium Darmstadt aus. Der Antrag kann formlos gestellt werden.