Die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis/Nutzungsverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt.
Im Einzelfall kann durch das Regierungspräsidium Darmstadt bei Vorliegen besonderer Umstände auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreit werden (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 HeizkostenV).
Bauaufsicht und Technik