Die Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis/Nutzungsverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt.
Im Einzelfall kann durch das Regierungspräsidium Darmstadt bei Vorliegen besonderer Umstände auf Antrag von den Anforderungen dieser Verordnung befreit werden (§ 11 Absatz 1 Nummer 5 und Absatz 2 HeizkostenV).
![Heizkosten Techniker, der den Wärmezähler zur Kontrolle des Verbrauchs liest](/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2022-03/heiz-und-waermekosten_kzenon_shutterstock_136791983_0.jpg?itok=sd_mtlQD)
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Bauaufsicht und Technik