Eingangsfoyer einer Klinik

Privatkrankenanstalten

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für die Anträge auf Erteilung von Erlaubnissen (Konzessionen) für gewerblich betriebene Kliniken (Privatkrankenanstalten nach § 30 Gewerbeordnung), soweit diese im Regierungsbezirk Darmstadt betrieben werden sollen.
Näheres zum Antragsverfahren entnehmen Sie bitte dem zum Download zur Verfügung stehenden Merkblatt. Darin finden Sie auch die Auflistung der im Konzessionsverfahren erforderlichen Voraussetzungen und eine Auflistung der benötigten Dokumente. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

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